Autorin: Lisa Hassenzahl, Certified Financial Planner
Bald beginnt die Hochzeits-Saison💞
Leider fehlt in den meisten Hochzeitsmagazinen und auf allen mir bekannten Wedding-Checklisten der Punkt "Geld & Liebe". Dabei ist das ein unglaublich wichtiges Thema und bei genauerem Hinsehen auch alles andere als unromantisch.
Denn wenn alles geregelt ist, geht es wirklich nur noch um 💏💏💏💏
Autorin: Francesca Moog, Rechtsanwältin
Bausparverträge sind ein Massenprodukt. Viele dieser Verträge sind nicht zuletzt wegen guter Zinssätze oder einem damit verbundenen Bonuszins als Geldanlagen äußerst attraktiv – Tagesgeld, Festgeld oder sichere Staatsanleihen erzielen keine derart hohen Zinsen, wie die meisten Altverträge mit Bausparkassen.
In dem aktuellen Niedrigzinsniveau haben viele Bausparkassen mit diesen Altverträgen ein Problem und kündigen deshalb den Bausparern.
Die Frage ist: Dürfen Sie das?
Autorin: Francesca Moog, Rechtsanwältin
Das Gesetz schreibt in § 556b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor, dass die Miete spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu entrichten ist.
Auf den ersten Blick scheint das eine Selbstverständlichkeit zu sein, jedoch vertrete ich immer wieder Mandanten, bei denen der Streit um Mietzahlungen am Ende vor Gericht landet. Daher habe ich im nachfolgenden Beitrag einen konkreten Fall sowie die zugrunde liegende Rechtsprechung zusammengetragen.